Ihr Anliegen

Im Folgenden finden Sie Informationen rund um die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Bereiten Sie sich optimal auf unser Gespräch vor.

Beratung – Kosten

Für Verbraucher kostet die Erstberatung nicht mehr als 190 € zzgl. USt.
Für Unternehmen nicht mehr als 250 € zzgl. USt.

Bei geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Dabei werden die anfallenden außergerichtlichen Kosten der Beratung übernommen, lediglich 15 € sind als Eigenleistung zu zahlen.

Den Antrag können Sie beim Amtsgericht, per Post, über mich als Anwältin oder über den Onlinedienst „Mein Justizpostfach” stellen. 

Prozesskostenhilfe & Verfahrenskostenhilfe

Auch für das weitere Tätigwerden gibt es Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei geringem Einkommen.
Die Prozesskostenhilfe – im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe genannt – hilft Ihnen dabei die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts zu finanzieren.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, informieren Sie sich darüber, ob Ihr Anliegen vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Sie können bereits vor unserem Gespräch eine Deckungszusage bei der Versicherung anfragen. Dies geht in der Regel telefonisch oder per Mail direkt bei Ihrer Versicherung.
Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, unterstütze ich Sie hierbei.

Terminplanung

Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie mir über das Kontaktformular schreiben oder während der Öffnungszeiten anrufen.

Ein Termin erfordert nicht immer ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei. Viele Anliegen lassen sich auch in einem Telefonat oder Videocall besprechen. Gerne vereinbaren wir dafür einen Termin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Der Termin

Egal ob vor Ort, telefonisch oder online – um den Termin effizient zu nutzen, beachten Sie bitte folgendes:

Dokumente bereithalten

Sammeln Sie alle Unterlagen, die für Ihren Fall erforderlich sind. In mietrechtlichen Angelegenheiten können dies beispielsweise der Mietvertrag oder die Nebenkostenabrechnung sein. Auch Fotos der Wohnung – bzw. ggf. Mängel – können bereits bei der Erstberatung eine große Hilfe sein.

Fragen stellen

Die Beratung dient der Einschätzung Ihres Falles sowie der Besprechung des weiteren Vorgehens. Sie ist außerdem dafür da, Ihre Fragen zu beantworten. Scheuen Sie sich daher nicht, diese auch zu stellen.

Vereinbaren Sie einen Termin

    Öffnungszeiten:
    Mo – Fr 10:00 – 16:00

    Instagram